E-Cigarette: Die Europäische Tabakrichtlinie wird umgesetzt.

E-Cigarette: Die Europäische Tabakrichtlinie wird umgesetzt.

Wir haben es gestern erwartet, wir mussten endlich bis zum allerletzten Moment warten, um die Konsequenzen dieser Umsetzung der europäischen Tabakrichtlinie zu sehen. Es ist daher mit einer gewissen Übelkeit, dass das Frankreich des Dampfens heute Morgen aufsteht, Verordnung Nr. 2016-623 vom 19. Mai 2016 wurde veröffentlicht Amtsblatt und die Beobachtung ist klar: Die E-Zigarette wird noch stärker behandelt als Tabak..


2016-623 von 19 May 2016 zur Umsetzung der Richtlinie 2014 / 40 / EU über die Herstellung, Präsentation und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten zu bestellen


« KAPITEL III

«Vape-Produkte

«1 Abschnitt

"Gemeinsame Bestimmungen

"Kunst. L. 3513-1. - gelten als Dampfprodukte:

"1o Elektronische Dampfgeräte, dh Produkte oder deren Bestandteile, einschließlich Kartuschen, Vorratsbehälter und Geräte ohne Kartusche oder Vorratsbehälter, die mittels ein Mundstück für den Verbrauch von Dampf, der gegebenenfalls Nikotin enthält. Elektronische Dampfvorrichtungen können durch eine Nachfüllung und einen Vorratsbehälter oder durch Einwegkartuschen entsorgbar oder nachfüllbar sein;

"2o Refill Acons, dh Behälter, die gegebenenfalls eine Nikotin enthaltende Flüssigkeit enthalten, die zum Nachfüllen eines elektronischen Dampferzeugers verwendet werden kann.

« Art. L. 3513-2. - Produkte, die Arzneimittel oder Medizinprodukte im Sinne der Artikel L sind. 5111-1 und L. 5211-1 sind keine Dampfprodukte.

« Art. L. 3513-3. - Eine Zutat, ein Zusatzstoff und jede andere Substanz oder jedes Element, das in einem Dampfprodukt enthalten ist, gilt als Zutat.

« Art. L. 3513-4. - Propaganda oder Werbung, direkt oder indirekt, zugunsten von Dampfprodukten ist verboten.

« Diese Bestimmungen gelten nicht:

"1o Veröffentlichungen und Online - Kommunikationsdienste, die von den ihren Mitgliedern vorbehaltenen Berufsverbänden von Herstellern, Herstellern und Vertreibern von Dampferzeugnissen oder spezialisierten Fachpublikationen herausgegeben werden, deren Liste durch Ministererlass, unterzeichnet von den für Gesundheit und Kommunikation; professionelle Online-Kommunikationsdienste, die nur Fachleuten zugänglich sind, die mit der Herstellung, Herstellung und dem Vertrieb von Dampferzeugnissen befasst sind;

"2o Gedruckte und aufbereitete Veröffentlichungen und Online-Kommunikationsdienste, die der Öffentlichkeit von Personen zur Verfügung gestellt werden, die ihren Sitz in einem Land haben, das nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, und solche Veröffentlichungen und Kommunikationsdienste Online sind nicht in erster Linie für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt;

«3o Mit den Plakaten über die Produkte des Dampfens, in den Einrichtungen angeordnet, die sie vermarkten und von außen nicht sichtbar sind.

"Jede Sponsoring- oder Sponsoring-Aktion ist verboten, wenn sie den Zweck oder die Wirkung von Propaganda oder direkter oder indirekter Werbung für das Verdampfen von Produkten hat.

« Art. L. 3513-5. - Es ist verboten, in Tabakläden und Geschäften oder auf öffentlichen Plätzen an Minderjährige unter 18 Jahren Dampfprodukte zu verkaufen oder anzubieten.

"Die Person, die eines dieser Produkte ausgibt, muss vom Kunden die Mehrheit nachweisen.

« Art. L. 3513-6. - Es ist verboten zu vapoten:

"1o Schulen und Einrichtungen für die Aufnahme, Ausbildung und Unterbringung von Minderjährigen;

"2o hat den öffentlichen Verkehr geschlossen;
"3o-Arbeitsplätze geschlossen und für die kollektive Nutzung abgedeckt.

«2 Abschnitt

"Besondere Bestimmungen für das Verdampfen von nikotinhaltigen Produkten

"Unterabschnitt 1
"Zutaten und Emissionen

« Art. L. 3513-7. - Einmal verwendbare elektronische Dampfgeräte, Nachfüllpacks und Einmalkartuschen mit Nikotin enthalten nur Zutaten von hoher Reinheit, mit Ausnahme von technisch unvermeidbaren Spuren im Herstellungsprozess.

"Keine Person darf elektronische Einweg-Dampfgeräte, Nachfüllgeräte und Einwegkartuschen mit Nikotin, die folgende Zusatzstoffe enthalten, verkaufen, vertreiben oder kostenlos anbieten:

"1o-Zusatzstoffe, die den Eindruck erwecken, dass das Produkt gesundheitsfördernd oder gesundheitsgefährdend ist;

"2o Zusatzstoffe und Stimulanzien in Verbindung mit Energie und Vitalität;

"3o-Additive, die den Emissionen färbende Eigenschaften verleihen;

"4o-Zusatzstoffe, die die Inhalation oder Aufnahme von Nikotin erleichtern;

"5o-Zusatzstoffe, die ohne Verbrennung karzinogene, mutagene oder toxische Eigenschaften für die menschliche Fortpflanzung haben.

« Art. L. 3513-8. - Bei Produkten, die Nikotin enthalten, werden nur Zutaten verwendet, die, unabhängig davon, ob erhitzt oder nicht, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, mit Ausnahme von Nikotin.

"Die maximalen Nikotingehalte für diese Produkte werden im Auftrag des Gesundheitsministers festgelegt.

"Elektronische Dampfgeräte liefern Nikotin konsistent unter normalen Nutzungsbedingungen.

« Art. L. 3513-9. - Die Nikotin enthaltenden Vapotage-Produkte enthalten eine Sicherheitsvorrichtung, deren Eigenschaften im Auftrag des Gesundheitsministers festgelegt werden.

« Art. L. 3513-10. - Sechs Monate vor dem Inverkehrbringen von nikotinhaltigen Dampferzeugnissen legen die Hersteller und Importeure der durch Dekret bezeichneten öffentlichen Einrichtung eine Meldungsdatei nach Marke und Produkttyp vor.

"Diese Datei enthält die Verantwortlichen für diese Vermarktung, Zusammensetzung, Emissionen, toxikologische Daten der Inhaltsstoffe und Emissionen, Komponenten und den Herstellungsprozess des Produkts.

« Art. L. 3513-11. - Hersteller und Importeure von Produkten Nikotin vapotage Jahresbericht für das vergangene Jahr an der öffentlichen Einrichtung im Sinne des Artikel L. 3513-10 Daten Umsatz von Marke enthalten und geben sowie Zusammenfassungen Marktforschung, die sie tun.

« Art. L. 3513-12. - Jede Mitteilung nach Artikel L. 3513-10 hat zur Zahlung an die in diesem Artikel genannte öffentliche Einrichtung einen Anspruch auf Empfang, Lagerung, Verarbeitung und Analyse zu begründen Informationen, deren Höhe per Dekret im Rahmen von 7 600 € festgelegt wird.

"Diese Rechte werden gemäß den Bedingungen zurückgefordert, die für die Einziehung der Schulden staatlicher öffentlicher Verwaltungseinrichtungen vorgesehen sind.

« Art. L. 3513-13. - Hersteller, Importeure und Vertreiber von nikotinhaltigen Dampfprodukten haben ein System eingerichtet und unterhalten es, um Informationen über alle vermuteten Nebenwirkungen dieser Produkte für die menschliche Gesundheit zu sammeln.

"Wenn einer dieser Wirtschaftsteilnehmer der Auffassung ist oder Grund zu der Annahme hat, dass die Waren, die sich in ihrem Besitz befinden und dafür bestimmt sind, in Verkehr gebracht oder in den Verkehr gebracht zu werden, nicht sicher sind, sind sie nicht von guter Qualität oder wenn sie diesem Kapitel nicht entsprechen, muss der Wirtschaftsteilnehmer unverzüglich die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende Produkt in Übereinstimmung zu bringen, zu beseitigen oder gegebenenfalls zu widerrufen.

"In diesen Fällen unterrichtet der Wirtschaftsbeteiligte unverzüglich die in Artikel L. 3513-10 genannte öffentliche Einrichtung, in der er insbesondere die Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit, die ergriffenen Korrekturmaßnahmen und die Ergebnisse von diese Korrekturmaßnahmen.

"Zusätzliche Informationen können von Wirtschaftsteilnehmern bei der in Artikel L.3513-10 genannten öffentlichen Einrichtung angefordert werden, beispielsweise in Bezug auf Aspekte in Bezug auf Sicherheit und Qualität oder mögliche unerwünschte Auswirkungen solcher Produkte.

« Art. L. 3513-14. - wenn die in Artikel L. 3513-10 genannte öffentliche Einrichtung feststellt oder hinreichende Gründe zu der Annahme hat, dass ein nikotinhaltiges Dampfprodukt oder ein bestimmter Produkttyp ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen könnte die Gesundheit des Menschen, teilt er dies unverzüglich dem Gesundheitsministerium mit und schlägt entsprechende vorläufige Maßnahmen vor.

"Unterabschnitt 2
«Produktpräsentation

« Art. L. 3513-15. - Ein Erlass des Gesundheitsministers definiert das maximale Volumen für das Reservoir von Einweg-Vape-Elektronikgeräten und Einwegkartuschen und für Nachfüllbehälter, die Nikotin enthalten.

"Kunst. L. 3513-16. - Alle Verpackungseinheiten und Außenverpackungen von nikotinhaltigen Dampferzeugnissen:

"1o Die integrale Zusammensetzung der Flüssigkeit, die Nikotin enthält;
"2o Der durchschnittliche Nikotingehalt und die diffundierte Menge pro Dosis;
"3o Die Losnummer;
"4o Eine Empfehlung, dass das Produkt für Kinder unzugänglich ist. "5o Eine Gesundheitswarnung, die zweimal angebracht wurde.

"Ein Befehl des Ministers, der für Gesundheit verantwortlich ist, x die Eigenschaften und die Registrierung dieser vorgeschriebenen Information, Methoden der Analyse, um Nikotingehalt und Methoden zu messen, um die Genauigkeit der Aussagen zu überprüfen, die auf dem Konditionierungseinheiten.

« Art. L. 3513-17. - Alle Verpackungseinheiten zum Verdampfen nikotinhaltiger Produkte umfassen ein Paket, dessen Eigenschaften im Auftrag des Gesundheitsministers festgelegt sind.

« Art. L. 3513-18. - I. - Die Etikettierung von Verpackungseinheiten, jeglicher Außenverpackung und des Produkts nikotinhaltigen Dampfes selbst darf kein Element oder Gerät enthalten, das

"1o trägt zur Werbung für Dampfprodukte bei oder fördert deren Konsum durch einen falschen Eindruck hinsichtlich der Eigenschaften, Auswirkungen auf Gesundheit, Risiken oder Emissionen des Produkts;

„2o legt nahe, dass das Produkt weniger schädlich als andere ist, oder beabsichtigt ist, die Wirkung bestimmter schädlicher Rauchkomponenten zu reduzieren oder hat revitalisierenden Eigenschaften, Energie, Heilung, Verjüngung, natürlich, organisch oder hat positive Auswirkungen auf die c Gesundheit oder Lebensstil;

"3o sieht aus wie ein Lebensmittel- oder Kosmetikprodukt;
"4o schlägt vor, dass das Produkt leichter biologisch abbaubar ist oder andere Vorteile hat

die Umwelt;

"5o schlägt einen wirtschaftlichen Vorteil durch guten Druck, Rabattangebote, kostenlose Verteilung," zwei für den Preis einer "Promotion oder ähnliche Angebote vor.

"II. - Gegenstände und Geräte, die unter I verboten sind, umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Nachrichten, Symbole, Namen, Marken, Zeichen oder andere.

« Art. L. 3513-19. - Falls nicht anders angegeben, gelten die Bedingungen für die Anwendung dieses Kapitels einen Auftrag in Staatsrats bestimmt, einschließlich der Artikel L. 3513-6 und 3513-7 L., und den Inhalt des Noti Kation und Erklärung gemäß den Artikeln L. 3513-10 und 3513-11 L., Methoden der Übertragung und Aktualisierung, die Art der Informationen, die öffentlich gemacht werden und die Verfahren zu diesem Zweck.

Den vollständigen Inhalt des Rezepts finden Sie unter die Website von Légifrance.

 

 

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Über den Autor

Chefredakteur von Vapoteurs.net, der Referenzseite für Vaping-Nachrichten. Ich bin seit 2014 in der Welt des Dampfens tätig und arbeite jeden Tag daran, dass alle Dampf- und Raucher informiert werden.