SÜDAFRIKA: Eine Werbung, die die geringsten Risiken des Vapors hervorhebt, wird nicht verpasst!

SÜDAFRIKA: Eine Werbung, die die geringsten Risiken des Vapors hervorhebt, wird nicht verpasst!

In Südafrika beschloss die Advertising Standards Authority (ASA), den Hersteller von elektronischen Zigaretten "Twisp" anzugreifen, nachdem eine Werbung auf dem Radiosender 702 ausgestrahlt worden war, in der wir das hören konnten war 95% sicherer als Rauchen.


DER HEALTH ENGLAND PUBLIC REPORT ENTHÄLT NICHT KONKRETE BEWEISE!


In einem am 28. April ergangenen Urteil stellte die ASA fest, dass ein auf Sender 702 ausgestrahlter Radiowerbung die Firma Twisp ankündigte und erklärte, dass Dampfen sicherer sei als Rauchen. Nach Angaben der ASA wäre diese Aussage völlig falsch. Darüber hinaus hebt die Behörde in ihrem Urteil Artikel 4.1 von Abschnitt II des Advertising Advertising Code hervor, in dem Folgendes festgelegt ist: Werbetreibende müssen einen Nachweis oder eine Überprüfung für alle Wirksamkeitsansprüche erhalten. Dieser Nachweis oder diese Überprüfung muss von einer unabhängigen und glaubwürdigen Stelle stammen oder von dieser bewertet worden sein ".

Das Urteil folgt einer Beschwerde von Tertia Louw gegenüber der ASA bestreitet sie die Behauptung, dass " elektronische Zigaretten wären 95% sicherer als herkömmliche Zigaretten “, Argumentiert, dass dies nie durch solide wissenschaftliche Forschung nachgewiesen wurde. In ihrer Aussage behauptete sie auch, dass " Der Vape war nur eine andere Art zu rauchen".

Als Antwort auf die Beschwerde erwähnte die Firma "Twisp" den Bericht von Public Health England mit dem Titel " E-Zigarette: ein Beweis Update", Dieser gibt an, dass" die besten Schätzungen zeigen, dass elektronische Zigaretten mindestens 95% weniger gesundheitsschädlich sind als das Rauchen, und dass sie den meisten Rauchern helfen, den Tabak vollständig zu beenden ".

Si die Advertising Standards Authority (ASA) hat erklärt, dass sie die Echtheit des Berichts akzeptiert, sie möchte mit den Behauptungen vorsichtig bleiben. "" Das Management sollte beim Umgang mit gesundheitsbezogenen Angaben in der kommerziellen Werbung Vorsicht walten lassen. Es kann nicht ignoriert werden, dass die Behauptung in Bezug auf das Sortiment an elektronischen Twisp-Zigaretten gemacht wird. »

gemäß die Advertising Standards Authority (ASA)Die Verbindung zwischen dem Bericht "Public Health England" und der Werbung für elektronische Twisp-Zigaretten bleibt unklar, sie stellt fest, dass die Werbung gegen die 4.1-Klausel in Abschnitt II des Kodex verstoße und daher den Widerruf forderte.

Quelle : Timeslive.de

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Über den Autor

Chefredakteur von Vapoteurs.net, der Referenzseite für Vaping-Nachrichten. Ich bin seit 2014 in der Welt des Dampfens tätig und arbeite jeden Tag daran, dass alle Dampf- und Raucher informiert werden.