BELGIEN: Rauchen oder Dampfen auf einer Bahnsteig-Station könnte Sie sehr kosten!

BELGIEN: Rauchen oder Dampfen auf einer Bahnsteig-Station könnte Sie sehr kosten!

Minister Bellot möchte, dass die Eisenbahnpolizei diejenigen, die rauchen oder rauchen, dort ausweisen kann, wo dies verboten ist. Rauchen oder Dampfen am Bahnhof ist verboten. Und im Zug ist es dasselbe. Diese neuen Entscheidungen könnten die Täter teuer kosten.


FEIN VON 156 EURO ZUM ERSTEN MAL!


Rauchen in der Station ist verboten. Rauchen auch im Zug. Und auf der Plattform? Manchmal ja, manchmal nein. In der Tat, was auf einer Plattform toleriert wird, ist nicht notwendigerweise auf einer anderen. Es hängt davon ab, ob die Plattform abgedeckt ist oder nicht. Zum Beispiel, nichts hält Sie davon ab, eine Zigarette zu grillen, während Sie auf Ihren Zug nach Brüssel-Nord oder Brüssel-Midi warten. Zwischen den beiden, in Brüssel Central, ist es verboten.

Allerdings können derzeit nur Mitarbeiter des FPS Public Health Sanktionen verhängen. Laut SPF kontrollieren sie jedoch mehr Bars und andere Parteien als Stationsplattformen. Was das vereidigte Personal der SNCB betrifft, so beschränkt sich ihre Befugnis darauf, Sie mündlich zu bitten, Ihre Zigarette auszulöschen. Schließlich, um einen Bericht zu erstellen, wenn das Rauchen von einer Verschlechterung begleitet wird. All dies könnte sich ändern: François Bellot (MR), der für die SNCB zuständige Minister für Mobilität, fordert, dass die Eisenbahnpolizei Bußgelder verhängt.

In der Tat arbeitet sein Büro an einem Gesetzentwurf zu diesem Zweck. « Die Regelungen würden dann das Rauchverbot in Bahnhöfen und Schienenfahrzeugen, außer auf Plattformen im Freien befinden und an manchen Stellen durch das Gesetz vom Dezember 22 ermächtigten 2009 eine allgemeine Verordnung über das Rauchen zu verbieten, in geschlossene Orte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, und der Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch. Dies beruht auf dem gleichen Prinzip wie die kommunalen Verwaltungssanktionen mit Berichtspflichtigen und Sanktionsagenten« sagt der Bundesminister.

Wo kann man rauchen? Dort ändert sich a priori nichts: auf einer Plattform im Freien und nirgendwo sonst, wie es das Gesetz vorschreibt. Und Vorsicht, auch für elektronische Zigaretten. Seit Mai 2016 ist das Dampfen an öffentlichen Orten verboten (Züge, Busse, Restaurants, Flugzeuge, Bars, Arbeitsplätze, etc.).

Was die Geldstrafen angeht, ist das Büro des Ministers nicht vorangekommen. Wenn jetzt ein Agent des FPS Public Health die Zigarette mit dem Schnabel nimmt, ist es 156 € das erste Mal. Im Falle einer Rückfälligkeit kann die Rechnung bis zu 5.500 € steigen. 

Quelle : Dh.net

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Über den Autor

Chefredakteur von Vapoteurs.net, der Referenzseite für Vaping-Nachrichten. Ich bin seit 2014 in der Welt des Dampfens tätig und arbeite jeden Tag daran, dass alle Dampf- und Raucher informiert werden.