TABAKRICHTLINIE: Eine Tötung der E-Zigarette

TABAKRICHTLINIE: Eine Tötung der E-Zigarette

Mit den Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2014/40 / EU und dem Gesetz über die öffentliche Gesundheit, das Werbung betrifft und ab morgen anwendbar sein wird, wird dies unsere Organisation in Bezug auf das Überleben dieser Website grundlegend verändern. Während Sie darauf warten, mehr über die tatsächliche Anwendung dieser Richtlinie zu erfahren, Vapoteurs.net kann daher nur von Personen durchsucht werden, die "Mitglieder" sind..

Artikel 20 Absatz 5

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

a) die kommerzielle Kommunikation in den Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen, deren Zweck oder unmittelbare oder mittelbare Wirkung die Förderung elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter ist, ist verboten, ausgenommen Veröffentlichungen, die ausschließlich für Fachleute im Handel mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt sind, sowie gedruckte Veröffentlichungen, die in Drittländern veröffentlicht werden und nicht in erster Linie für den Unionsmarkt bestimmt sind;

(b) kommerzielle Funkkommunikationen, deren direkter oder indirekter Zweck die Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllflaschen ist, sind verboten;

(c) jede Form von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Radioprogrammen, die direkt oder indirekt dazu dienen, elektronische Zigaretten und Nachfüllflaschen zu fördern, ist verboten;

d) jede Form von öffentlichem oder privaten Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder zugunsten ein Individuum mit dem Ziel oder die direkten oder indirekter Wirkung der Förderung elektronische Zigaretten und wieder aufladen Flaschen und auf mehr Mitgliedstaaten oder auftretenden in mehreren Mitgliedstaaten oder mit anderen grenzüberschreitenden Auswirkungen verboten ist;

(e) kommerzielle audiovisuelle Kommunikation gemäß der Richtlinie 2010 / 13 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten.

Artikel 13

Produktpräsentation :

1. Die Kennzeichnung der Verpackungseinheiten, jeder äußeren Verpackung und des Tabakerzeugnisses selbst darf kein Element oder Gerät enthalten, das

a) den Verbrauch eines Tabakerzeugnisses fördert oder fördert, indem die Merkmale, gesundheitlichen Auswirkungen, Risiken oder Emissionen des Produkts falsch dargestellt werden; die Etiketten enthalten keine Angaben zum Nikotin-, Teer- oder Kohlenmonoxidgehalt des Tabakerzeugnisses;

b) legt nahe, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere, oder sollte die Wirkung bestimmter schädlicher Rauchkomponenten reduzieren oder hat revitalisierenden Eigenschaften, Energie, Heilung, Verjüngung, natürlich, organisch oder Effekte vorteilhaft für die Gesundheit oder den Lebensstil;

(c) einen Geschmack, Geruch, Aroma oder irgendeinen anderen Zusatz oder dessen Abwesenheit hervorruft;

d) sieht aus wie ein Lebensmittel oder ein kosmetisches Produkt;

e) legt nahe, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis leichter biologisch abbaubar ist oder andere Vorteile für die Umwelt hat.

2. Verpackungseinheiten und jegliche Außenverpackungen bieten keine wirtschaftlichen Vorteile durch gute Drucke, Rabattangebote, kostenlose Verteilung, "zwei zum Preis von einer" Promotion oder andere ähnliche Angebote. .

3. Elemente und Geräte, die unter 1 und 2 verboten sind, können Nachrichten, Symbole, Namen, Marken, Bildzeichen oder andere enthalten, sind aber nicht darauf beschränkt.

2) Die Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes

Gemeinsame Bestimmungen (Gesundheitsgesetzbuch)

Artikel L3511-2-1

Es ist verboten, Minderjährige unter achtzehn Jahren in Trafiken und allen Geschäften oder öffentlichen Orten kostenlos zu verkaufen oder anzubieten:

1 ° Tabakerzeugnisse oder Zutaten gemäß Artikel L.3511-1 Absatz 2;

2 ° Elektronische Dampfgeräte oder damit verbundene Nachfüllflaschen.

Die Person, die eines dieser Produkte ausgibt, muss vom Kunden die Mehrheit nachweisen.

Artikel L3511-3

Propaganda oder Werbung, die direkt oder indirekt von Tabak, Tabakwaren, definierten Zutaten im zweiten Absatz von Artikeln L. 3511-1, elektronische Geräte vapotage und Nachfüllflaschen mit ihnen verbundenen und jeder freier Vertrieb oder Verkauf eines Tabakerzeugnisses zu einem niedrigen Preis als in Artikel 572 der Abgabenordnung erwähnt, ist verboten. (1)

Diese Bestimmungen gelten nicht für Tabakwaren, sofern diese Zeichen den Merkmalen entsprechen, die in der interministeriellen Verordnung festgelegt sind.

Sie gelten auch nicht:

1 ° Um Publikationen und Online-Kommunikationsdienste von professionellen Organisationen der Erzeuger, Hersteller und Vertreiber von Tabakerzeugnissen und elektronischen Geräten vapotage oder Nachfüllflaschen mit ihnen verbundenen veröffentlicht, reserviert, um ihre Mitglieder oder an Fachpublikationen die Liste wird durch Ministerialerlass erstellt, der von den für Gesundheit und Kommunikation zuständigen Ministern unterzeichnet wurde; professionelle Online-Kommunikationsdienste, die nur für Fachleute bei der Herstellung, Herstellung und dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen und elektronischen Dampfgeräten oder damit verbundenen Nachfüllbehältern zugänglich sind; (1)

2 ° Gedruckte und veröffentlichte Veröffentlichungen und Online-Kommunikationsdienste, die von Personen mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sofern solche Veröffentlichungen und Kommunikationsdienste Online sind nicht in erster Linie für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt;

3 ° Die Zeichen für die elektronischen Dampfgeräte und die damit verbundenen Nachfüllflaschen, die in den von ihnen vermarkteten Einrichtungen angeordnet und von außen nicht sichtbar sind.

Jede Operation, Sponsoring oder Mäzenatentum ist verboten, wenn sie von Herstellern, Importeuren oder Händlern von Tabakerzeugnissen oder wo ihr Zweck oder der Wirkung der Propaganda oder die direkte oder indirekte Werbung für Tabak, Tabakwaren, im zweiten Absatz von definierten Bestandteile Artikel L. 3511-1, elektronische Geräte oder vapotage Nachfüllflaschen mit ihnen verbunden sind.

HINWEIS: (1) Gemäß Artikel 23 des Gesetzes Nr 2016-41 26 von Januar 2016 sind diese Bestimmungen mit Wirkung zum Mai 20 2016.

Artikel L3511-4

Propaganda oder Werbung für eine Organisation, Dienstleistung, Tätigkeit, Produkt oder einen anderen Gegenstand als Tabak, ein Tabakerzeugnis oder eine Zutat definiert im zweiten Absatz von Artikel L. 3511-1, wenn für seine Grafik, Präsentation, Verwendung einer Marke, ein Werbelogo oder andere Unterscheidungszeichen, erinnerte sie sich Tabak, ein Tabakerzeugnis oder eine Zutat im Sinne von Artikel L. Absatz 2 3511-1.

Allerdings sind diese Bestimmungen nicht auf Propaganda oder Werbung für ein anderes Produkt als Tabak, ein Tabakerzeugnis oder einen Bestandteil in dem zweiten Absatz von Artikeln L. 3511-1 angegeben gelten, die eingestellt wurde auf dem Markt vor Januar 1 1990er durch ein rechtlich und finanziell getrennte Unternehmen von jedem Unternehmen, das im zweiten Absatz von Artikeln L. 3511-1 angegeben, die Einfuhr oder verkauft Tabak ein Tabakerzeugnis oder einen Bestandteil herstellt. Die Schaffung einer rechtlichen oder finanziellen Verbindung zwischen diesen Unternehmen hebt diese Ausnahmeregelung auf.

Strafbestimmungen (Public Health Code)

Artikel L3512-1

Verbände, deren satzungsmäßiger Zweck die Bekämpfung des Rauchens ist, die zum Zeitpunkt des Sachverhalts regelmäßig für mindestens fünf Jahre erklärt werden, können die Rechte ausüben, die der Zivilpartei für Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Titels gewährt werden

Die gleichen Rechte der Verbraucherverbände, die in Artikel L. 421-1 des Kodex des Verbrauchs, Familienverbände in Artikel L. 211-1 und 211-2 L. Code des sozialen Handelns auszuüben erwähnt und Familien für Verstöße gegen die Bestimmungen des Artikels L. 3512-2 und Maßnahmen nach Artikel L. 3511-7.

Artikel L3512-2

Verstöße gegen die Bestimmungen der Artikel L. 3511-2, L. 3511-3 und L. 3511-6 werden mit 100 000 Euro Strafe bestraft. Im Falle verbotener Propaganda, Sponsoring, Werbung oder Patronage kann die Höchststrafe auf 50% des für die illegale Operation ausgegebenen Betrags erhöht werden.

Im Wiederholungsfall kann das Gericht den Verkauf der Produkte, die Gegenstand der illegalen Handlung waren, für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren untersagen.

Das Gericht ordnet gegebenenfalls die Unterdrückung, die Entfernung oder die Beschlagnahme der Werbung auf Kosten der Täter an.

Das Gericht kann unter Berücksichtigung der Umstände des Falles entscheiden, dass die juristischen Personen ganz oder teilweise gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Geldstrafen und der Prozesskosten haften, die ihren Direktoren oder deren Bediensteten auferlegt werden.

Die Einstellung der Werbung kann entweder auf Veranlassung des Staatsanwalts oder von Amts wegen durch den Ermittlungsrichter oder das angerufene Gericht angeordnet werden. Die so getroffene Maßnahme ist trotz aller Abhilfemaßnahmen durchsetzbar. Die Freigabe kann von dem Gericht erteilt werden, das es bestellt hat oder das von der Akte beschlagnahmt wurde. Die Maßnahme endet im Fall einer Entlassungs- oder Freispruchentscheidung.

Entscheide über Freistellungsanträge können bei der Untersuchungskammer oder beim Berufungsgericht angefochten werden, je nachdem, ob sie von einem Untersuchungsrichter oder dem Gericht, das die Anmeldungen hört, ausgesprochen wurden. Strafverfolgung.

Die Untersuchungskammer oder das Berufungsgericht entscheidet innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Unterlagen.

Artikel L3512-3

Juristische Personen können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, gemäß Artikel 121-2 des Strafgesetzbuches von Straftaten in den Artikeln L. 3512-2 und 3512-L.-2 1 statt.

Bei verbotener Propaganda, Sponsoring, Werbung oder Schirmherrschaft gilt der zweite Satz von Artikel L. 3512-2.

Im Falle eines Strafverfahrens gegen eine juristische Person oder einer gegen sie verhängten Verurteilung gelten außerdem die Artikel L. 3512-2, zweiter, dritter, fünfter und sechster Absatz.

Artikel L3512-4

Die Mittel, die in Artikel L. 1312-1 dieses Kodex, die Artikel L. 8112-1, 8112-3 L. und L. 8112-5 des Arbeitsgesetzes und III des Artikels L. 231- 2 des Codes ländliche und maritime Fischerei die Einhaltung der Artikel L. 3511-2-1, 3511-7 L. und L. 3511-7-1 des Codes sicherzustellen und den Vorschriften darunter und forschen und die Feststellung von Verstößen gegen diese Bestimmungen.

Sie haben für diesen Zweck, da jeder betroffen ist, ihre Vorrechte anerkannt durch die Artikel L. 1312-1 des Kodex L. 8113-1 8113-5 L. und L. 8113-7 Code Arbeit und L. 231-2-1 des Codes ländlichen und maritimen Fischerei und die Texte ihrer Umsetzung.

Kommunale Polizeibeamte, ländliche Polizisten, die Sicherheit Paris Offiziere sowie Beamte der Stadt Paris verantwortlich für eine Polizeidienststelle erwähnt, jeweils in den Artikeln L. 511-1, 521-1 L., L. 523-1 und 531-1 L. Code für innere Sicherheit kann für Minuten Verstöße gegen die Artikel siehe L. 3511-2-1, 3511-7 L. und L. 3511-7-1 diese Code und die Regelungen zu deren Umsetzung, wenn für die sie in und vereidigt werden in der Gemeinde, im Gebiet der Stadt Paris oder im Hoheitsgebiet begangen, wenn sie nicht verlangen, sie zu Handlungen Untersuchung.

Diese Vertreter können, um eine Verletzung von Artikel L. 3511-2-1 zu finden, verlangen, dass der Kunde seine Mehrheit durch Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einem Foto beweist.

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Über den Autor

Redakteur und Korrespondent Schweiz. Vapoteuse seit vielen Jahren kümmere ich mich hauptsächlich um Schweizer Nachrichten.