FINNLAND: Eine TPD-Anmeldung kündigt das Ende an!

FINNLAND: Eine TPD-Anmeldung kündigt das Ende an!

In Finnland zeigt das Projekt zur Umsetzung der Tabakrichtlinie die Nasenspitze und zeigt einmal mehr, inwieweit Grund zur Besorgnis über die Zukunft der E-Zigarette in Europa und insbesondere in Frankreich besteht. Das Land hat beschlossen, einen "nationalen" Plan zu starten Nikotinprodukte bis 2030 loswerden. Die Umsetzung der Tabakrichtlinie wird daher in Finnland mit folgenden Einschränkungen strikt angewandt: :

- Verbot des Verkaufs von elektronischen Zigaretten oder E-Liquid an Personen unter 18 Jahren
- Ein Verkäufer muss beim Verkauf / der Übertragung / Spende einer E-Zigarette oder E-Flüssigkeit anwesend sein.
- Verbot der Einrichtung von Verkaufsautomaten.
- Verbraucher können keine elektronischen Zigaretten / E-Liquids per Post oder auf ähnliche Weise aus dem Ausland erwerben oder empfangen.
- Fernabsatz (Telefon, Internet usw.) ist nicht gestattet.
- Das Produkt muss unter normalen Betriebsbedingungen gleichmäßige Nikotindosen abgeben.
- Elektronische Zigaretten und E-Liquid-Behälter müssen mit einem Schutz gegen Kinder sowie gegen Missbrauch, Bruch und Auslaufen ausgestattet sein. Sie müssen auch ein versiegeltes Füllsystem haben.
- Die Behälter sollten 10 ml nicht überschreiten, die maximale Rate wird mit 20 mg Nikotin / ml bewertet
- Zerstäuber oder Clearomizer dürfen das Fassungsvermögen von 2 ml Füllung nicht überschreiten.
- E-Liquids können keine Aromen haben. Aromaprodukte können nicht mit E-Liquids verkauft oder angeboten werden. Sie können auch nicht in der Nähe von E-Liquids in Geschäften platziert werden.
- Die Einfuhrbeschränkung für E-Liquids ohne finnisches und schwedisches Warnschild beträgt 10 ml. Dies basiert auf einer Schätzung, bei der davon ausgegangen wird, dass 10 ml E-Liquid 200 entsprechen Zigaretten.
- Für den Verkauf von E-Liquid ist eine Lizenz erforderlich, die zu 500 Euro / Jahr angeboten wird
- Werbung und Marketing sind verboten.
- E-Zigaretten und E-Liquids sowie deren Marken können bei Wiederverkäufern nicht beworben werden. Ein Fachgeschäft kann die Produkte zeigen, sofern es einen eigenen Bereich mit separatem Eingang gibt und die Produkte von außen nicht sichtbar sind.
- Verbot der Verwendung von elektronischen Zigaretten an geschlossenen Orten sowie bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Personen stehen bleiben müssen.

Quelle : http://deetwo7.blogspot.fi/

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Über den Autor

Mitbegründer von Vapoteurs.net in 2014, bin seither Redakteur und offizieller Fotograf. Ich habe eine Leidenschaft für Vape, aber auch für Comics und Videospiele.