HELVETIC VAPE: Vaper haben kein schutzwürdiges Interesse.

HELVETIC VAPE: Vaper haben kein schutzwürdiges Interesse.

Hier ist eine Pressemitteilung des Vereins " Helvetischer Vape Nachdem die TAF entschieden hatte, dass die Vapers kein schützenswertes Interesse daran haben, dass die Nikotindampfprodukte in der Schweiz gekauft werden können.

 

helveticvape" Durch eine Stoppen 22 März 2016Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (TAF) haben vapers kein schutzwürdiges Interesse daran, dass nikotinhaltige Dampfprodukte in der Schweiz gekauft werden können. Die TAF berücksichtigt die Attraktivität von vapers gegen die 2015-3088 Entscheidungdes Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLW).

Zur Erinnerung: Die generelle Entscheidung des BLV bestätigt das Import- und Verkaufsverbot für nikotinhaltige Dampfprodukte auf Schweizer Gebiet. Verbot, das bis dahin nur auf einem einfachen beruhte Verwaltungsschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ohne wirklichen rechtlichen Wert. Der LFV glaubt, dass es ein überwiegendes öffentliches Interesse, den Verkauf von vapotage Produkten mit Nikotin zu verhindern, ohne Beweise behauptet, dass diese Produkte eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können (vermutlich die Gesundheit die das könnte kaufe und konsumiere sie).

Die TAF begründet ihren Stopp mit dem Mangel an direktem Interesse der Vaper. Die Einschränkung des Rechts der Vaper auf leichten Zugang zu nikotinhaltigen Dampferzeugnissen in der Schweiz "ist nur eine indirekte (theoretische) Folge der vom FSVO getroffenen Maßnahmen". Nach Angaben der TAF reicht diese "indirekte Konsequenz" nach der Rechtsprechung nicht aus, um Vaper das Recht auf Berufung anzuerkennen, da die Entscheidung des FSVO den Konsum von Nikotin-Vaping-Produkten nicht verbietet. Nur Verkäufer von Vaping-Produkten hätten ein berechtigtes Interesse.

Der Verein Helvetic Vape bedauert die Feststellungen des Gerichts. Jede Kaufurkunde erfordert notwendigerweise zwei Parteien, einen Verkäufer und einen Käufer. Durch das Verbot des Verkaufs von vapotage Produkte enthalten Nikotin, LFV sucht nur den Kauf zu verhindern und den Verbrauch dieser Produkte zu beschränken, da sie ihre Entscheidung durch ein Problem rechtfertigt, nicht gezeigt, für die öffentliche Gesundheit. Das BLV kümmert sich in seiner Entscheidung nicht um die Gesundheit der Vaping-Produktverkäufer, sondern um die potenzieller Käufer.

Der wirtschaftliche Schaden für Dampfer, der durch die zusätzlichen Kosten der persönlichen Einfuhrverpflichtung für Nikotinflüssigkeiten verursacht wurde, wurde nicht berücksichtigt. Sowie die Einreichung von in der Schweiz wohnhaften vapers zu Änderungen der ausländischen Gesetzgebung. Die TAF hat in der Hauptsache nicht das Recht ausgesprochen, das Recht auf Dampfer zu verweigern, sondern nur auf die Form. Die von den vapers vorgebrachten Argumente zur Risikoreduzierung und öffentlichen Gesundheit, um den fehlerhaften Behauptungen des BLV entgegenzuwirken, werden daher von den Diskussionen ausgeschlossen. Bei parallelen Beschwerden gegen die Entscheidung des BLV werden nur kommerzielle Argumente vorherrschen.

Die wichtigsten praktischen Konsequenzen des Verbots auf dem Verkauf von Produkten vapotage Nikotin in der Schweiz enthalten, sind: Schutz von brennbaren Tabakwaren Markt, eine lächerlich geringe Zahl von vapoteur im Vergleich zu Ländern, in denen diese Produkte verkauft werden, die Entwicklung ein Schwarzmarkt nicotines Produkte und Rauchen Prävalenzrate bleibt bei 25% der Bevölkerung seit 8 Jahren, was 9'500 vorzeitige Todesfälle pro Jahr. Dieses Verbot des Verkaufs und Kaufs eines Nikotin-Risikominderungs- und Schadensreduzierungsinstruments ist sinnlos zu rechtfertigen, solange die Tabakprodukte über den Ladentisch verkauft werden. Zumal Tabakerzeugnisse, die immer Nikotin enthalten, dem gleichen Artikel 37 ODAlOU (817.02), die als Grundlage für das Verbot von nikotinhaltigen Produkten dienen.

Für eine klare Information über das aktuelle wissenschaftliche Wissen über Dampfprodukte ist der Public Health England Report die umfassendste Informationsquelle: https://www.gov.uk/government/publications/e-cigarettes-an-evidence-update. Berichten Sie, dass das BAG immer noch nicht in Betracht zieht Seite der Website, die sich dem Verdampfen von Produkten widmet, und verweigert damit der Schweizer Bevölkerung das Recht auf vollständige und unparteiische Informationen der Bundesverwaltung. ""

Quelle : Helvetischer Vape

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Über den Autor

CEO von Vapelier OLF, aber auch Redakteur von Vapoteurs.net, freue ich, dass ich meinen Stift verlasse, um Ihnen die Neuigkeiten vom Vape mitzuteilen.