SCHWEIZ: E-Liquids mit Nikotin bald erlaubt?

SCHWEIZ: E-Liquids mit Nikotin bald erlaubt?

Vape-Nutzer sollten in der Schweiz Nikotin für ihre E-Zigarette kaufen können. Letzteres sollte jedoch mit einer normalen Zigarette in Verbindung gebracht werden, deren Verkauf künftig mindestens 18 Jahre alt ist und die Werbebeschränkungen unterliegt. Der Bundesrat hat dem Parlament am Mittwoch seinen Entwurf eines neuen Gesetzes über Tabakerzeugnisse vorgelegt. Trotz Kritik in der Konsultation hat er seine Vorschläge, die er für ausgewogen hält, nur geringfügig überarbeitet. Abgesehen von Einzelheiten zu Machtübertragungen an die Regierung kehrte er nur zum Verbot der Verteilung von Tabakerzeugnissen durch Minderjährige zurück.


Eine Alternative für Raucher


Mit der Genehmigung des Verkaufs von elektronischen Zigaretten mit Nikotin, der Gesundheitsminister Alain Berset möchte Rauchern eine Alternative anbieten, die weniger gesundheitsschädlich ist. Ohne jedoch die E-Zigarette als therapeutisches Produkt zu betrachten. Die derzeitige Situation, in der die Vaper gezwungen sind, ihre Flüssigkeitsfläschchen mit Nikotin im Ausland zu beziehen, ist nicht zufriedenstellend. Schließlich wird die neue Gesetzgebung es ermöglichen, Anforderungen an die Zusammensetzung, Erklärung und Kennzeichnung festzulegen.


Zu lösende Probleme


Die Einführung einer Höchstmenge an Nikotin wird vom Bundesrat nur auf der Ebene der Verordnung beschlossen. Die Europäische Union (EU) begrenzt die Konzentration auf 20 mg / ml und erlaubt nur Kartuschen von 10 ml oder weniger.

Ein weiteres Problem, das verschreibungspflichtig gelöst werden muss: die Zugabe von Substanzen, die eine Vanille oder einen anderen Geschmack ergeben. Das Gesetz würde den Bundesrat ermächtigen, Inhaltsstoffe zu verbieten, die eine signifikante Zunahme der Toxizität, Sucht oder Erleichterung des Einatmens verursachen. Auf diese Weise könnte er auch entscheiden, ob er den mentholierten Cibiches, die die EU im Jahr 2020 verbieten wird, den Hals umdrehen will. Auch wenn sie als weniger schädlich eingestuft werden, sollten E-Zigaretten dennoch denselben Beschränkungen unterliegen wie traditionelle Zigaretten. Es ist daher keine Frage des Dampfens an Orten, an denen das Rauchen bereits verboten ist.


Gesundheit und Wirtschaft schützen


Der Bundesrat plant zudem eine Verschärfung der Rechtsvorschriften zum besseren Schutz junger Menschen vor dem Rauchen. Sie will jedoch nicht so weit gehen wie die meisten europäischen Länder in diesem Bereich. Für ihn geht es darum, die Interessen zwischen öffentlicher Gesundheit und wirtschaftlicher Freiheit abzuwägen. Das Mindestalter, um ein Paket "trocken" kaufen zu können, sollte schweizerweit auf 18 Jahre angehoben werden. Zehn Kantone haben bereits den Sprung gewagt. Zwölf Kantone (AG / AR / FR / GL / GR / LU / SG / SO / TG ​​/ UR / VS / ZH) erlauben derzeit den Verkauf an Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren. Vier Kantone (GE / OW / SZ / AI) haben keine Gesetzgebung.

Es ist jetzt auch möglich, Testkäufe zu tätigen, um zu überprüfen, ob diese Anforderungen erfüllt sind. Das von der Lungenliga geforderte Verbot von Verkaufsautomaten steht jedoch nicht auf der Tagesordnung. Die Maschinen müssen jedoch den Zugang zu Minderjährigen verhindern, eine Verpflichtung, die derzeit das Einschieben eines Tokens oder eines Personalausweises in das Gerät erfordert.


Eingeschränkte Werbung


Werbeabteilung, Werbung für Tabakerzeugnisse würde weder auf Plakaten im öffentlichen Raum noch in Kinos, in der schriftlichen Presse oder im Internet mehr zugelassen. Die Verteilung von kostenlosen Proben sollte ebenfalls verboten werden, während die Gewährung von Rabatten auf den Zigarettenpreis nur teilweise gestattet ist. Das Sponsoring von Festivals und Open Air von nationaler Bedeutung wäre weiterhin legal, nicht jedoch von internationalen Veranstaltungen. Es wäre weiterhin möglich, auf Artikeln zu werben, die in direktem Zusammenhang mit Tabak oder in Verkaufsstellen stehen, jedoch nicht auf alltäglichen Konsumgütern.

Keine Geschenke mehr an die Verbraucher verschenken oder Gewinne bei Wettbewerben verschenken. Direkte Werbung durch Hostessen wäre weiterhin erlaubt, ebenso wie persönliche Werbung für erwachsene Konsumenten.

Quelle : 20 Мinuten

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Über den Autor

Redakteur und Korrespondent Schweiz. Vapoteuse seit vielen Jahren kümmere ich mich hauptsächlich um Schweizer Nachrichten.