SCHWEIZ: Das vom FSVO formalisierte Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige.

SCHWEIZ: Das vom FSVO formalisierte Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige.

Der Verkauf von E-Zigaretten und E-Liquid zum Dampfen ist für Personen unter 18 Jahren an vielen Verkaufsstellen in der Schweiz verboten. Die Spieler im Tabak- und E-Zigarettenhandel entschieden sich daher am Mittwoch an einem Runden Tisch.


EIN VERHALTENSKODEX FÜR DAS BUNDESRECHT!


Der Verhaltenskodex tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. Er gilt bis zur Anwendung eines Bundesgesetzes in unbestimmter Zukunft, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (FSVO) ursprünglich am Dienstag mit des runden Tisches.

Die Unterzeichner des Kodex gewährleisten das Verbot des Verkaufs von elektronischen Zigaretten und Dampfflüssigkeiten an Minderjährige. Sie werden Werbung ablehnen, zum Beispiel an Orten, die von jungen Leuten frequentiert werden, Demonstrationen oder in Zeitungen.

Ein früherer Code of Conduct, produzierte die September 10 von der Schweizer Vape Trade Association (SVTA), legt ein Verbot für den Verkauf von Flüssigkeiten ohne Nikotin an unter 16-Jährige und Gegenstände fest und verdampft Produkte mit Nikotin an Minderjährige. Beide sind parallel gültig.


DIE TABAK- UND VAPE-INDUSTRIE IN VEREINBARUNG!


Insbesondere unterzeichnet der Code von Round Table, Tabakproduzenten entwickelt British American Tobacco, JT International, Philipp Morris, die Verkäufer und E-Zigaretten-Assoziationen Schweizer Vape Trade Association (SVTA), Stadt Vape, Süßigkeitsowie Einzelhändler Coop, Denner, Lidl et Valora. Marktteilnehmer, die sich nicht an einen der beiden Codes gehalten haben, werden vom FSVO aufgefordert, Unterzeichner zu werden.

Das Bundesamt ist mit dem Runden Tisch und der gefundenen Lösung zufrieden. Die Priorität sei die Verbesserung des Schutzes junger Menschen, sagt er.

Der Runde Tisch wurde auf Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (TAF) nach Berufung der SVTA einberufen. Dies stellte das vom FSVO im Jahr 2015 ausgesprochene Verbot von Flüssigkeiten mit Nikotin für elektronische Zigaretten in Frage. Die TAF genehmigte tatsächlich die Einfuhr und Vermarktung von elektronischen Zigaretten mit Nikotin aus der EU und erfüllte die Anforderungen der EU EU oder EWR.

Die Entscheidung unterlag keinen Einschränkungen hinsichtlich des Alters der Nutzer oder der Werbung. Ein vom Bundesrat im Dezember vorgelegter Bundesentwurf sieht vor, die Vorschriften zwischen elektronischen Zigaretten und Tabakerzeugnissen zu standardisieren.

Elektronische Zigaretten würden dann in Bezug auf das Verkaufsalter, die Werbung und das Rauchverbot an öffentlichen Orten ähnlichen Vorschriften unterliegen wie herkömmliche Zigaretten.

QuelleLaliberte.ch/

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Über den Autor

Nach einer Ausbildung zum Kommunikationsfachmann kümmere ich mich einerseits um soziale Netzwerke Vapelier OLF, bin aber auch Redakteur für Vapoteurs.net.