TABAK: Staatsrat lehnt Beschwerden gegen neutrale Pauschalbestimmungen ab

TABAK: Staatsrat lehnt Beschwerden gegen neutrale Pauschalbestimmungen ab

Wir haben gestern Morgen mit Ihnen darüber gesprochen und mehrere Rechtsmittel gegen die Packungen mit neutralen Zigaretten eingelegt, die am 1. Januar 2017 verallgemeinert werden sollen. Das höchste Verwaltungsgericht sollte diesen Freitag, den 23. Dezember, entscheiden. Der Staatsrat beschloss schließlich, die Berufung gegen die Bestimmungen über die neutrale Zigarettenschachtel zurückzuweisen.


WAS GENAU PASSIERTE?


Zwei Verordnungen des 21 März 2016 und 11 August 2016 und zwei Aufträge von 21 März 2016 und 22 August 2016 spezifizierten die Durchführungsmodalität der neutralen Zigarettenpackung, die nach dem Recht 26 Januar 2016 Modernisierung unseres Gesundheitssystem. Mehrere Unternehmen Herstellung oder Vermarktung von Tabakerzeugnissen in Frankreich und der Nationalen Vereinigung des Trafiken Frankreich den Staatsrat aufgefordert abgesagt, die verschiedenen Texte.


DER STAATSRAT lehnt die Berufung ab!


Artikel L. 3512-20 der Code of Public Health, aus dem Artikel 27 des Gesetzes vom Januar 26 2016 unser Gesundheitssystem zu modernisieren, vorausgesetzt, dass die Verpackungseinheiten, Umverpackungen und Umverpackungen Zigaretten und Tabakrolle, sind die Zigarettenpapier und das Papier für Zigaretten Walz neutral und standardisiert. Die Regierung hat mit zwei Erlassen März 21 2016 und 11 2016 August und mit zwei Beschlüssen vom März 21 2016 und 22 2016 August die Regeln für die Anwendung dieser Bestimmungen neutral Zigarettenschachtel geklärt.

Mehrere Unternehmen, die in Frankreich Tabakerzeugnisse herstellen oder vermarkten, sowie der französische Tabakkonzern haben beim Ständerat die Aufhebung dieser Dekrete und Verordnungen beantragt.

Mit der heutigen Entscheidung lehnt der Staatsrat diese Rechtsmittel ab.

Die Klägerinnen beanstandeten insbesondere das Verbot für Hersteller, die Bild- oder Semi-Bildmarken an Verpackungseinheiten, Außenverpackungen und Umverpackungen von Tabakerzeugnissen anzubringen.

Der Conseil d'État weist darauf hin, dass sich dieses Verbot nicht auf eingetragene Marken und die damit verbundene Handelsbezeichnung erstreckt, die es den Käufern ermöglichen, die betreffenden Produkte mit Sicherheit zu identifizieren. Es stellt außerdem fest, dass dieses Verbot zwar insofern eine Beschränkung des Eigentumsrechts darstellt, als es die Verwendung von Marken regelt, doch ist diese Beschränkung im Verhältnis zu dem mit der Einführung des neutralen Pakets verfolgten Ziel des öffentlichen Gesundheitswesens.

Aus den gleichen Gründen ist der Staatsrat, dass die nationalen Vorschriften über die Zigarettenpackung neutral, eine mengenmäßige Beschränkung bei der Einfuhr von Waren, im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union darstellt, die die Einrichtung genehmigt Solche Beschränkungen sollten durch das Ziel der öffentlichen Gesundheit und des Lebensschutzes gerechtfertigt sein.

Der Staatsrat weist auch alle anderen von den Klägerinnen erhobenen Rügen zurück. Er wies daher die vor ihm liegenden Berufungen zurück.

Quelle : Conseil-etat.fr/

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Über den Autor

Chefredakteur von Vapoteurs.net, der Referenzseite für Vaping-Nachrichten. Ich bin seit 2014 in der Welt des Dampfens tätig und arbeite jeden Tag daran, dass alle Dampf- und Raucher informiert werden.