USA: FDA griff auf ihre Regulierung der elektronischen Zigarette an.
USA: FDA griff auf ihre Regulierung der elektronischen Zigarette an.

USA: FDA griff auf ihre Regulierung der elektronischen Zigarette an.

In einer in dieser Woche vor Gericht eingelegten Berufung hat die Washington Rechtsgrundlage befasst sich mit den FDA-Vaping-Vorschriften. Für die WLF ist die Verpflichtung, Produkte vor dem Inverkehrbringen bei der FDA zu melden, ein Verstoß gegen die erste Änderung. Dies könne den Markt ungerechtfertigt einschränken.


EINE VERORDNUNG, DIE DIE ERSTE ÄNDERUNG VERLETZT


In den Vereinigten Staaten ist die erste Änderung " schützt die Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit sowie das Versammlungs- und Petitionsrecht.". Nach einer Entscheidung im Mai 2016 begann die FDA, Vaping-Produkte zu regulieren, indem sie Werbe- und Marketingbeschränkungen unterworfen wurden.

« Es gibt Ängste dass die FDA-Vorschriften die Vaping-Industrie übermäßig einschränken, indem sie wahrheitsgemäße und nicht irreführende Reden unter Verstoß gegen die erste Änderung verhindern„Sagte lWashington Rechtsgrundlage , ein gemeinnütziges Zentrum für Recht und öffentliche Ordnung.

Die WLF fordert von allen Herstellern und Verkäufern von Dampfprodukten eine vorherige Genehmigung der FDA, um potenzielle Verbraucher zu informieren Werbung oder Verkaufsförderung oder durch Kommunikation] über die unbestrittenen Vorteile ihrer Produkte gegenüber Tabak. Die WLF stellte fest, dass die FDA selbst zugibt, dass elektronische Zigaretten "wahrscheinlichWeniger riskant sein als herkömmliche Zigaretten.

Die Frage ist natürlich nicht, ob solche Produkte verboten oder verwendet oder sogar beworben werden sollten, sondern ob die Regierung das Recht hat, die Kommunikation über sie einzuschränken. 

 «  Die Verfassung erlaubt es der Regierung nicht, eine wahrheitsgemäße und nicht irreführende Rede vorab zu genehmigen, bevor sie von Verkäufern gesprochen werden kann.  Sagt die WLF. In 2016 entdeckte ein Landgericht, dass die FDA-Einschränkung " '' verbietet keine gesundheitsbezogenen oder Schadensminderungsansprüche, sondern bedarf lediglich einer Begründung gleichgesinnte Organisationen bekannt zu machen. »

 

Com Innen unten
Com Innen unten
Com Innen unten
Com Innen unten

Über den Autor

Mit Leidenschaft für Journalismus entschied ich mich, in 2017 der Redaktion von Vapoteurs.net beizutreten, um hauptsächlich mit vape news in Nordamerika (Kanada, USA) zu arbeiten.