GESETZ: "Vapoter" raucht nicht für das Kassationsgericht!

GESETZ: "Vapoter" raucht nicht für das Kassationsgericht!


« Das Kassationsgericht hat gerade entschieden, dass das Rauchverbot in der Fassung der Texte nicht für die elektronische Zigarette gilt. »


Ein Reisender war wegen Verstoßes gegen ein Rauchverbot verurteilt worden, während sie eine elektronische Zigarette in der Umzäunung eines Bahnhofs benutzt hatte. Der örtliche Richter hatte sie mit der Begründung gelockert, dass die verbotenen Texte für die elektronische Zigarette nicht anwendbar seien.

La Kassationsgericht genehmige seine Entscheidung. Für den Gerichtshof sind die repressiven Texte streng ausgelegt und das Rauchverbot wurde erlassen, während die elektronische Zigarette noch nicht benutzt wurde. Außerdem kann es nicht mit einer herkömmlichen Zigarette assimiliert werden, wobei die mit Luft gemischte Flüssigkeit in Form von Dampf diffundiert wird. Daher können die Texte zum Rauchverbot nicht für die elektronische Zigarette gelten.

Es ist ein allgemeiner strafrechtlicher Grundsatz, auf den in dieser Entscheidung hingewiesen wird, nämlich die strikte Auslegung des Strafrechts. Es ist Sache des Gesetzgebers, wenn er die elektronische Zigarette an Orten, die einer kollektiven Nutzung zugeordnet sind, verbieten will, dies in einem belastenden Text ausdrücklich zu regeln.

Ein nationales Programm zur Tabakreduzierung plant ein Verbot vapotage An einigen öffentlichen Orten und Rahmenwerbung für elektronische Zigaretten.

Quelle : service-public.fr

 

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Über den Autor

Chefredakteur von Vapoteurs.net, der Referenzseite für Vaping-Nachrichten. Ich bin seit 2014 in der Welt des Dampfens tätig und arbeite jeden Tag daran, dass alle Dampf- und Raucher informiert werden.